07.02.2025 |
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Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Aufgrund der zu erwartenden Fristen-Änderungen bei der Einreichung von Wahlvorschlägen und den zugehörigen Rechtsbehelfsfristen ist mit einem Druck der Stimmzettel erst am Wochenende 31.01.-02.02.2025 zu rechnen.
Das heißt wiederrum, dass die Aushändigung bzw. der Versand von Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar möglich ist.
Beantragung von Wahlscheinen
Die Wahlscheine können bereits ab dem 13.01.2025 – auch online im Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/hoechberg/bsp_ewo_briefwahl/#/ beantragt werden.
Aufgrund der den knappen Zeitfenster möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihre Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen.
Nähere Informationen finden Sie auch unter https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/04_25_verkuerzter-briefwahlzeitraum.html
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