07.02.2025 |
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Ab 1. Januar 2024 sind Bauanträge ausschließlich und nur direkt beim Landratsamt Würzburg einzureichen - auch in digitaler Form
Digitaler Bauantrag
Ab 1. Januar 2024 bietet das Landratsamt Würzburg den vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an.
Anträge können dann einfach und medienbruchfrei über das BayernPortal eingereicht und an das Landratsamt Würzburg weitergeleitet werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte "Online-Assistenten", entwickelt, die ab Januar 2024 auf der Internetseite des Landratsamtes zur Verfügung stehen: www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt. Über diese Online-Assistenten können bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (wie zum Beispiel Architekten und Ingenieure) die baurechtlichen Anträge einreichen. Auf der Internetseite sind unter anderem auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.
Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie im Internet auch unter www.digitalerbauantrag.bayern.de auf der Seite "Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren" des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Neben der neuen digitalen Möglichkeit können Bauanträge ab dem 1. Januar 2024 auch weiterhin in der bisherigen Papierform eingereicht werden.
Allerdings kommt es ab Januar 2024 zu einer wesentlichen Änderung bei Abgabe der Bauanträge: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Würzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid, Teilbaugenehmigungsanträge, Anträge über bauordnungsrechtliche Abweichungen, z. B. bei Abstandsflächen oder vom Brandschutz, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.
Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Gemeinden und Städte im Landkreis Würzburg bleiben jedoch ein unverzichtbarer Teil der baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Sie werden sofort nach Eingang der Unterlagen durch das Landratsamt Würzburg digital informiert und um ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten.
Für Verfahren, in denen eine Gemeinde die abschließende Entscheidung trifft, erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor direkt bei der Gemeinde. Dies betrifft Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen oder Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften. Werden diese Anträge digital über das BayernPortal gestellt, reicht das Landratsamt sie auch digital an die Gemeinden weiter.
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